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Finanzierung bzw. Leasing von Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen werden  unter Berücksichtigung der Grundbonität des jeweiligen Kunden über Leasing oder Mietkauf finanziert. Die Vertragslaufzeiten betragen zwischen 10 – 18 Jahren, mit Festzinskonditionen über die gesamte Laufzeit.

Vorgesehen sind Anzahlungen, die zwischen 10 – 25% der Investitionskosten liegen. In der Regel handelt es sich um Teilamortisationsverträge mit Restwerten bzw. Schlussraten von 10 – 30 %.

Entscheidend für die Finanzierung ist, dass die Kosten der Finanzierung, Versicherungen, Wartung und Reparatur, während der gesamten Vertragslaufzeit durch die Erträge aus der Einspeisevergütung unter Berücksichtigung eines 10% - igen Sicherheitabschlages, gedeckt sind.

Versicherungen
Die PV – Anlage wird gegen sämtliche Risiken incl. Bertriebsunterbrechung durch den Leasingnehmer/Mietkäufer bzw. durch den Lieferanten versichert. Die Ansprüche aus den Versicherungen sind an den Kreditgeber abzutreten.


Hersteller
Die Hersteller geben derzeit Leistungsgarantien von 20 Jahren, die Anlagen sind technisch ausgereift und sind nur im geringen Maße reparatur – und wartungsanfällig, da keine mechanische Abnutzung besteht.

Auf Garantiezeiten von mind. 5 Jahren ist bei den Wechselrichtern zu achten. Übernahme der Anlagenüberwachung (Monitoring), ab einer Finanzierungssumme von € 200.000,00, durch Händler oder Handwerksbetrieb erwünscht.


Standort
PV – Anlagen können sich auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen befinden. Zustand des Umfeldes bzw. der Dächer ist zu prüfen. Unterschiedliche Einspeisevergütungen sind zu berücksichtigen.


Projektsicherheiten
Um den Projektgedanken in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, sind verschiedene Vereinbarungen zu treffen, wie Gestattungsvertrag zwischen Grundstückseigentümer und Betreiber, falls nicht identisch;

Der Betreiber (=Leasingnehmer / Mietkäufer) tritt seine Ansprüche gegen das EVU aufgrund des Stromabnahmevertrages an den Leasinggeber ab.

Eintragung einer erstrangigen Grunddienstbarkeit bei Projekten über 500.000,00 Euro; unter 500.000,00 reicht eine Grunddienstbarkeit an rangbereiter Stelle; keine Grundschuld

Offenlegung der Leasingfinanzierung gegenüber dem Grundstückseigentümer

Drittbenennungsvereinbarung, falls Betreiber und Grundstückseigentümer identisch sind;


Unterlagen
Zur Beurteilung des Projektes werden die Wirtschaftlichkeitsprognosen des Projektierers sowie Wetterdaten des letzten Jahre benötigt. Die Daten werden vom Hersteller bzw. Händler der PV – Anlage geliefert.

Weiter werden folgende Unterlagen zur Kreditbeurteilung benötigt:
- Letzte Bilanz
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- aktueller Grundbuchauszug mit Lageplan


Kommunen – öffentliche Einrichtungen
Wir bieten auch spezielle Finanzierungskonzepte für die öffentliche Hand, auch im Bereich der erneuerbaren Energien.

Kein Eigenkapital erforderlich – In der Regel verfügen Sie über Ertragsüberschüsse von Beginn an

Spezielles Behörden-Mietvertrags-Konzept → Kein Konflikt mit dem Haushaltsrecht


Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot oder kommen zu einem Beratungsgespräch bei Ihnen vorbei.

Kern Financial Services
Tel.: 07132 - 159 69 0
Fax.: 07132 - 159 69 69
w.hoyer@kernfs.de

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