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Leasing ABC

AfA-Satz

Der Prozentsatz der Abschreibung ("AfA" = Absetzung für Abnutzung) orientiert sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes in Jahren. Grundlage dieser betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind die amtlichen AfA-Tabellen.


Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Das ist der Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut normalerweise wirtschaftlich oder technisch verbraucht ist.


Andienungsrecht (Restwertvertrag)
Wenn ein Leasingvertrag ein Andienungsrecht vorsieht, muss der Leasingnehmer auf Verlangen des Leasinggebers den Leasinggegenstand zum vertraglich vereinbarten Restwert übernehmen.


Restwert
Beim Restwert handelt es sich um den Teil der Anschaffungskosten, der bei Teilamortisationsverträgen während des Leasingzeitraumes nicht durch die Leasingraten getilgt wird. Der Restwert wird vertraglich fest vereinbart. Die Höhe des Restwertes sollte beim Ablauf des Leasingvertrages dem voraussichtlichen Marktwert entsprechen.

Grundmietzeit
Vertragslaufzeit, in der ein Leasingvertrag in der Regel nicht kündbar ist.


Verlängerungsoption
Hier wird dem Leasingnehmer das Recht eingeräumt, den Leasinggegenstand nach Ablauf des Leasingzeitraumes auch weiterhin zu nutzen.


Kilometervertrag
Beim Kilometervertrag wird eine Laufleistung vom Leasingnehmer vorgegeben die im Leasingvertrag festgehalten wird. Als Beispiel: Laufleistung 20.000 KM pro Jahr - Leasing-Grundmietzeit 48 Monate - Gesamtfahrleistung 80.000 KM. Es wird eine Vergütung für Minder-Kilometer bzw. eine Belastung für Mehr-Kilometer festgesetzt, wobei 2.500 KM Minder- oder Mehrfahrleistung nicht berechnet werden. Bei der Rückgabe bzw. bei Beendigung des Vertrages nach 48 Monaten wird dieser Vertrag wie folgt abgerechnet: gefahrene KM 87.500 = 87.500 - 80.000 (vereinbarte Fahrleistung) -2.500 (Toleranz)= 5.000 KM x Nachbelastungssatz .


Sale and lease back
Sie erwerben Ihr Wirtschaftsgut und verkaufen es anschließend an eine Leasinggesellschaft. Sie handeln als "Barzahler" Ihre Rabatte selbst aus und nutzen dann die Steuervorteile des Leasinggeschäftes, in dem Sie das Wirtschaftsgut an eine Leasinggesellschaft verkaufen und einen Leasingvertrag abschließen
Kern Financial Services
Heiner-Fleischmann-Str. 8
D -74172 Neckarsulm

Tel.: (0049) (0)7132-159 69-0
Fax: (0049) (0)7132-159 69-69

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