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Finanzierung

Bei der Finanzierung wird die Aktivierung des Objektes sowie die Passivierung der Darlehensverbindlichkeit vom Kreditnehmer vorgenommen. Es wird keine oder nur in seltenen Fällen eine 100% Finanzierung vom Kreditgeber gewährt.

Der Kreditnehmer ist Besitzer und rechtlicher Eigentümer, wird aber in der Regel eine Sicherungsübereignung des Finanzierungsobjektes zugunsten des Kreditgebers vornehmen müssen.

Das Investitionsgut wird vom Kreditnehmer bilanziert, dadurch fallen investitionsbezogene Steuern an (z.B. Gewerbesteuer). Es ist nur eine normale, nach den AfA Richtlinien vorgegebene, Abschreibung möglich.

Belastung der Kreditlinie → Basel II

Der Einsatz von Fördermitteln ist möglich.

Kern Financial Services
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